Informationen zur Grundsteuerreform
Sehr geehrte Steuerpflichtige,
nach der Abgabe Ihrer Grundsteuerwerterklärung mit Stichtag zum 01.01.2022 bei Ihrem Finanzamt, haben Sie wahrscheinlich schon einen Grundsteuermessbescheid zurückerhalten, der zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Wichtig zu wissen ist, dass die Bescheide des Finanzamtes keine Zahlungsverpflichtung enthalten und auch nicht vollständig Auskunft darüber geben, in welcher Höhe Sie künftig Grundsteuern bei Ihrer Gemeinde zu entrichten haben.
Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheids berechnet die Gemeinde unter Anwendung des Hebesatzes die Grundsteuer. Diese wird durch den Grundsteuerbescheid der Gemeinde festgesetzt. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Gemeinde. In welcher Höhe die Grundsteuer zu zahlen ist hängt davon ab, welcher Hebesatz durch die jeweilige Gemeinde festgelegt wird.
Die Grundsteuer soll mit dem neuen Hebesatz durch die Gemeinden aufkommensneutral bestimmt werden. Die Umstellung auf das neue Grundsteuersystem soll also nicht zu höheren Grundsteuererträgen im Haushalt der Gemeinden führen und die Grundstückseigentümer in ihrer Gesamtheit nicht mit höheren Abgaben belasten. Zu betonen ist hierbei jedoch, dass es zwischen den einzelnen Objekten zu Belastungsverschiebungen kommen kann. Die Grundsteuer wird sich also für einige Objekte erhöhen, während es bei anderen zu Senkungen kommt. Diese Belastungsverschiebungen sind der Reform allerdings unabdingbar und zwingende Konsequenz der Umsetzung der Grundsteuerreform. Voraussetzung dafür ist, dass der Gemeinde im Wesentlichen alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt wurden. Nach aktueller Information wird dieser Prozess voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein.
Die Festlegung eines neuen Hebesatzes kann somit voraussichtlich erst Ende 2024/Anfang 2025 durch die Gemeindevertretungen erfolgen. Danach wird die Amtsverwaltung unverzüglich die Grundsteuerbescheide erstellen und versenden. Daraus sind die Höhe der neuen Grundsteuer und deren Zahlungstermine für den jeweiligen Steuerpflichtigen ersichtlich. Erst danach sind Zahlungen für 2025 an die Gemeinde/Amtsverwaltung vorzunehmen.
Die Bescheide zur Grundsteuer aus dem Jahr 2024 verlieren zum 31.12.2024 per Gesetz ihre Gültigkeit. Dies gilt nur für die Grundsteuer. Alle weiteren Steuern und Abgaben behalten Ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie dies und ändern Sie gegebenenfalls bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank.
Amt Malchow
Sachbereich Steuern