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Infoblatt zur Kurabgabe - Hinweise für Vermieter

Amt Malchow

Bürokratieentlastung bei der Meldepflicht – Hinweise für Vermieter


Ab dem 01.01.2025 greifen die kürzlich beschlossenen Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Darunter fällt auch die Abschaffung der Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für inländische Gäste nach §§ 29,30 Bundesmeldegesetz (BMG).


Damit wird der Aufwand bei allen Gastgebern gesenkt und der Weg für mehr Digitalisierung bei der Erhebung der Kurabgabe und der Ausgabe der Kur-/Gästekarten wird geebnet.


Für Sie als Gastgeber bedeutet dies, dass ab dem kommenden Jahr für inländische Reisende kein besonderer Meldeschein nach § 30 BMG ausgefüllt und durch den Gast unterschrieben werden muss. Ebenfalls fällt damit die Aufbewahrungspflicht für diese Meldescheine weg. Beachten Sie jedoch, dass die gesetzlichen Vorschriften des BMG für ausländische Gäste vollumfänglich erhalten bleiben. Die Tourismusbetriebe und Kurverwaltungen im Amtsbereich stellen Ihnen dazu weiterhin das elektronische Meldescheinsystem von AVS, sowie gegebenenfalls manuelle Meldescheine zur Verfügung.


Das elektronische Meldescheinsystem bzw. die manuellen Meldescheine werden auch weiterhin für die Kurabgabe genutzt, zu deren Erhebung beim Gast und zur Abrechnung gegenüber der Gemeinde Sie als Gastgeber per örtlicher Satzung verpflichtet sind. Aufgrund der neuen Gesetzgebung können wir für Sie die elektronischen Prozesse vereinfachen:

- Wegfall von Pflichtfeldern, d.h. es werden nur noch Vor- und Nachname, das An- und Abreisedatum, die Postleitzahl sowie der Kurabgaben-Tarif benötigt, um die personenbezogenen Gästekarten auszustellen
- Gleichstellung von Digital und Ausdruck, d.h. nach der Systemumstellung können Sie wahlweise den Ausdruck der Kur-/Gästekarten überspringen und die Kur-/Gästekarten direkt digital zusenden, solange Ihnen die E-Mailadresse sowie die Zustimmung des Gastes vorliegen.
 

Bei den manuellen Meldescheinen werden ebenfalls weniger Daten benötigt, als die Vordrucke anbieten. Der Umwelt zuliebe möchten wir Sie jedoch bitten, die vorhandenen Vordrucke so lange zu nutzen, bis die Vordrucke aufgebraucht sind. Die Tourismusbetriebe und Kurverwaltungen werden anhand der geänderten rechtlichen Voraussetzungen neue manuelle Meldescheine produzieren.


Gegebenenfalls ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt gekommen, um auf das elektronische Meldesystem zu wechseln. Gemeinsam mit AVS wollen wir in Zukunft die Prozesse noch weiter digitalisieren und den Aufwand bei Ihnen verringern. Sobald neue Tools in Aussicht sind, werden wir Sie ausgiebig informieren. Wenn Sie sich für einen Wechsel interessieren oder allgemein Fragen zum Wegfall der Meldepflicht haben, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der örtlichen Tourismusbetriebe und Kurverwaltungen gern zur Verfügung.

 

 


SB Steuern, Kur- und Fremdenverkehrsabgabe