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Informationen zum geplanten Windenergieausbau im Amt Malchow

Amt Malchow

 

Informationen zum geplanten Windenergieausbau im Amt Malchow

Das Amt Malchow ist mit Schreiben vom 8. Januar 2024 durch den Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(6) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ aufgefordert worden.

Im Vorentwurf sind innerhalb der Amtsgrenzen 7 Gebiete ermittelt worden, die für eine Errichtung von Windenergieanlagen in Frage kommen könnten. Die Lage der gegenwärtig geprüften Standorte ist auf der folgenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 Übersichtskarte Windeignungsgebiete 

Die amtsangehörigen Gemeinden können sich zur Vorplanung noch bis zum 15. März 2024 äußern.
Im weiteren Planungsverlauf soll die Vorplanung unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Stellungnahmen fortgeschrieben und anschließend als qualifizierter Entwurf inklusive eines Umweltberichts gemäß § 9 Abs. 2 ROG dann auch der Öffentlichkeit und erneut den Behörden und öffentlichen Stellen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat die Vorentwurfsplanung unmittelbar nach erfolgter Beschlussfassung am 27. November 2023 auf seiner Homepage unter dem Link www.region-seenplatte.de/Aktuelles/Meldungen veröffentlicht. Es wird aber nochmals darauf hingewiesen, dass eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Interessierte können sich jedoch bereits im Rahmen des Vorentwurfs über die Zielstellungen und möglichen Auswirkungen der Teilfortschreibung informieren.

 

Malchow, 19. Januar 2024    

 

Sandro Steinhäuser
Stadt- und Gemeindeentwicklung